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Rundfunk- und Fernsehgebührenbefreiung

Aus sozialen Gründen können folgende Personenkreise von der Rundfunkgebührenpflicht befreit werden:

  • Schwerbehinderte, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk "RF“ besitzen
  • Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt, Arbeitslosengeld II-Empfänger oder Sozialgeldempfänger
  • Empfänger von Pflegezulagen oder Personen, denen wegen Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag zuerkannt wird
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und Empfänger von Grundsicherung bei Erwerbsminderung
  • Empfänger von BAföG
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Zuständig für die Befreiung von den Rundfunkgebühren ist die GEZ. Die Verwaltung gibt Befreiungsanträge aus, bzw. leitet sie an die GEZ weiter.

Unterlagen:

Zur Beantragung der Rund- & Fernsehgebührenbefreiung sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Die Verwaltung hilft Ihnen hier gerne weiter.

Zuständige Ansprechpartner und Behörden:

Sozial-, Renten- und Friedhofsamt
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Telefon: 09133 / 77 90-22
soziales(@)baiersdorf.de

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